Suche
Fundsachen
Beschreibung
Falls Sie etwas verloren haben sollten und wir Sie als Eigentümer*in ermitteln können, informieren wir Sie so schnell wie möglich. Fundgegenstände von "auswärtigen" Verlierern werden dem Fundbüro seines Wohnortes übersandt.
Haben Sie etwas gefunden, müssen Sie uns unverzüglich darüber informieren. Die Fundsache kann dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.
Unverschlossene Fahrräder sollten mindestens 3 Tage an einer Stelle gestanden haben, bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.
Gefundene Tiere werden dem Verein "Tiere in Not Brühl u. Umgebung e.V." zur Betreuung zugeführt.
Fundtiere sind herrenlose Tiere, die dem oder der Besitzer*in nicht zeitnah zugeordnet werden können. Als Fundtiere gelten nicht die von der oder dem Tierhalter*in/Tiereigentümer*in abgegebenen Tiere. Die Vereinbarung gilt auch nur für auf dem Gebiet der Stadt Wesseling gefundene Tiere.
Der Verein Tiere in Not Brühl und Umgebung e.V. befindet sich in der Straße Pehler Hülle 30 in 50321 Brühl. Telefonisch erreichbar ist der Verein unter 02232 370765.
Der gefundene Gegenstand ist im Fundbüro abzugeben, wenn dieser einen Wert von über 10 Euro erreicht.
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen im Fundbüro der Stadt Wesseling abgeben.
Als Finder*in haben Sie die Möglichkeit nach Ablauf von 6 Monaten Eigentum an der Fundsache zu erwerben, falls der/die Verlierer*in innerhalb dieser Frist seinen/ihren Eigentumsanspruch nicht geltend gemacht hat. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese öffentlich versteigert.