Schiedsamt

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Dienstleistungsinformationen

Schiedsamt

Das Schiedsamt übernimmt die Aufgaben im Bereich von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, um sie für beide Seiten mit einem positiven Ergebnis zu beenden und um dadurch einen Prozess vor Gericht vermeiden zu können.

Die Schiedspersonen sind vorstehend für Nachbarkeitsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und leichte Körperverletzung zuständig.

Zuständige Einrichtung

  • Rechtsamt
      • Alfons-Müller-Platz
      • 50389 Wesseling