Baumfällgenehmigung

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Baumfällgenehmigung

Die Stadt Wesseling verfügt seit 2016 über eine Baumschutzsatzung. In der Satzung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen (Art, Größe) die Fällung eines Baumes bei der Stadt beantragt werden muss.

Um sicherzustellen, dass die Beseitigung von Bäumen nicht ohne einen entsprechenden Ausgleich erfolgt, enthält die Baumschutzsatzung Vorgaben für Ersatzpflanzungen oder finanzielle Ausgleichszahlungen.

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