Eingliederungshilfe

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Dienstleistungsinformationen

Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder in Zukunft höchstwahrscheinlich beeinträchtigt sein wird.

Aufgaben:

  • Information über Leistungen, Verfahren, Ziele, Rechte und Pflichten.
  • Kooperation mit Fachärzten, Therapeuten oder Schulen für das jeweilige Prüfverfahren.
  • Gewährung möglicher, individueller Hilfen.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, den Kindern und Jugendlichen ein individuelles Aufwachsen zu ermöglichen, ohne jegliche Beeinträchtigungen. 

Es empfiehlt sich, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Zuständige Einrichtung