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Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag ist eine obligatorische Gebühr, die in Deutschland für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen erhoben wird. Seit der Umstellung im Jahr 2013 wird der Beitrag pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in diesem Haushalt leben oder wie viele Geräte für den Rundfunkempfang genutzt werden. Derzeit beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro. Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie beispielsweise ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert, um ein vielfältiges Programmangebot für die Bevölkerung bereitzustellen.
Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen der GEZ für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Empfänger von Sozialleistungen.
Die Erhebung und Verwaltung des Rundfunkbeitrags obliegt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Rundfunkgebühren sind nach § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags neben Werbe- und sonstigen Einnahmen die „vorrangige Finanzierungsquelle“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Gebührenpflicht wird nach § 12 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bereits durch „das Bereithalten eines Rundfunkempfängers“ begründet.
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- Wer dauerhaft und vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Teilen Sie dies hier mit.
- Privat genutzte Datschen und Gartenlauben werden wie Wochenendhäuser und Ferienwohnungen grundsätzlich als Nebenwohnungen angesehen. Die Inhaberin bzw. der Inhaber kann auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Klicken Sie hier.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- Information: Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und politische Prozesse.
- Bildung: Vermittlung von Wissen und Förderung der Allgemeinbildung.
- Kultur: Förderung von Kunst und Kultur.
- Unterhaltung: Bereitstellung von Unterhaltungsangeboten für alle Altersgruppen.
- Integration: Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration.
Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland von jedem Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob dieser ein Empfangsgerät besitzt oder nutzt. Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und wird quartalsweise im Voraus gezahlt. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist per Lastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag möglich.