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Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Der Rundfunkbeitrag ist eine obligatorische Gebühr, die in Deutschland für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen erhoben wird. Seit der Umstellung im Jahr 2013 wird der Beitrag pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in diesem Haushalt leben oder wie viele Geräte für den Rundfunkempfang genutzt werden. Derzeit beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro. Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie beispielsweise ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert, um ein vielfältiges Programmangebot für die Bevölkerung bereitzustellen.

Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen der GEZ für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Empfänger von Sozialleistungen.

Die Erhebung und Verwaltung des Rundfunkbeitrags obliegt der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Rundfunkgebühren sind nach § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags neben Werbe- und sonstigen Einnahmen die „vorrangige Finanzierungsquelle“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Gebührenpflicht wird nach § 12 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bereits durch „das Bereithalten eines Rundfunkempfängers“ begründet.

  • Möchten Sie Änderung an Ihrem Beitragskonto vornehmen? Klicken Sie hier.
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  • Haben sich die Voraussetzungen für Ihre Befreiung oder Ermäßigung vorzeitig geändert?  Hier können Sie den Beitragsservice darüber informieren und gleichzeitig die zukünftigen Zahlungsmodalitäten festlegen.
  • Sie möchten für Ihre Neben­wohnung eine Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht beantragen? Klicken Sie hier.
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  • Wer dauer­haft und voll­stationär in einer Pflege- oder Behinderten­einrich­tung untergebracht ist, muss keinen Rund­funk­beitrag zahlen. Teilen Sie dies hier mit.
  • Privat ge­nutzte Datschen und Garten­lauben werden wie Wochen­end­häuser und Ferien­woh­nungen grund­sätz­lich als Nebenwohnungen ange­sehen. Die In­haberin bzw. der In­haber kann auf An­trag von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden. Klicken Sie hier.
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  • Sie möchten Aus­kunft darüber, ob und welche personen­be­zogenen Daten von Ihnen beim Beitrags­service ver­arbeitet werden? Klicken Sie hier.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

  • Information: Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und politische Prozesse.
  • Bildung: Vermittlung von Wissen und Förderung der Allgemeinbildung.
  • Kultur: Förderung von Kunst und Kultur.
  • Unterhaltung: Bereitstellung von Unterhaltungsangeboten für alle Altersgruppen.
  • Integration: Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration.

Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland von jedem Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob dieser ein Empfangsgerät besitzt oder nutzt. Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und wird quartalsweise im Voraus gezahlt. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist per Lastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag möglich.

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