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Petitionen

Beschreibung

Eine Petition ist eine offizielle Bitte oder Forderung, die von einer Person oder einer Gruppe von Personen eingereicht wird, um eine bestimmte Veränderung herbeizuführen. Oft werden Petitionen genutzt, um politische Entscheidungsträger zu beeinflussen oder auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Durch das Sammeln von Unterschriften können Petitionen eine starke Stimme für Veränderung sein. Wenn Sie eine Petition starten möchten, ist es wichtig, eine klare Botschaft zu formulieren und Unterstützer zu mobilisieren.

Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) haben Bürger das Recht, Petitionen einzureichen und eine sachliche Prüfung zu erhalten. Das Petitionsgesetz konkretisiert dies auf Bundesebene, während das Landespetitionsgesetz NRW dies auf Landesebene regelt. Letzteres definiert Berechtigung, Form, Inhalt und Zulässigkeit von Petitionen sowie das Verfahren zu ihrer Behandlung durch den Landtag und den Petitionsausschuss.

Wichtige Punkte des LPetG NRW in Bezug auf die Voraussetzungen:

  • Petitionsberechtigte: Das Petitionsrecht steht allen natürlichen Personen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen zu.
  • Form der Petition: Petitionen können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
  • Inhalt der Petition: Die Petition muss ein konkretes Anliegen oder eine konkrete Anregung enthalten.
  • Zulässigkeit der Petition: Petitionen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Rechtsordnung gerichtet sind, sind unzulässig.

Das Landespetitionsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LPetG NRW) regelt das Petitionsrecht auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen. Es ergänzt die Regelungen des Petitionsgesetzes des Bundes und enthält einige zusätzliche Bestimmungen.

Wichtige Punkte des LPetG NRW in Bezug auf den Verfahrensablauf:

  • Behandlung der Petition: Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen geprüft. Der Petitionsausschuss kann die Landesregierung oder andere Stellen um Stellungnahme bitten.
  • Entscheidung des Petitionsausschusses: Der Petitionsausschuss fasst eine Empfehlung an den Landtag, die Petition zu unterstützen oder abzulehnen. Der Landtag entscheidet abschließend über die Petition.

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