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Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Kurzbeschreibung

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) stärkt die berufliche Bildung in Deutschland. Jede Förderung wird dabei passgenau auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnitten und setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen.

Beschreibung

Was ist das Aufstiegs-BAföG?


Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten,
  • die Prüfungsgebühren und
  • die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bzw. die damit vergleichbare fachpraktische Arbeit.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen. 

Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

  • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
  • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche umfasst,
  • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet, der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
  • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de. 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert wird die berufliche Fortbildungsmaßnahme, die gezielt vorbereitet auf

  • Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO),
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.


Die Fortbildungsmaßnahme

  • muss mindestens 200 Unterrichtsstunden (für Stufe1 BBiG/DQR 5) bzw. 400 Unterrichtsstunden (für Stufe 2 und 3 BBiG/DQR 6 und 7) umfassen (Mindestdauer).
  • darf in Vollzeitform (für Stufe 2 und 3 BBiG/DQR 6 und 7) nicht länger als 36 Kalendermonate dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen) und es müssen in der Regel in jeder Woche an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Vollzeit-Fortbildungsdichte).
  • darf in Teilzeitform nicht länger als 36 Kalendermonate (für Stufe 1 BBiG/DQR 5) bzw. 48 Kalendermonate (für Stufe 2 und 3/DQR 6 und 7) dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen) und es müssen jeweils im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden (Teilzeit-Fortbildungsdichte).
     

Bei Vollzeitmaßnahmen benötigen Sie folgende Formblätter:

  • Formblatt A (Antrag).
  • ggf. Anlage 1 zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen).
  • ggf. Anlage 2 zum Formblatt A (Einkommenserklärung der Ehe-/Lebenspartnerin bzw. des Ehe-/Lebenspartners).
  • ggf. Anlage 3 zum Formblatt A (Zusatzblatt für ausländische Mitbürgerinnen bzw. Mitbürger).
  • Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte).
  • Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert).
  • ggf. Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase während der Dauer der Fortbildung).
  • ggf. Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes bzw. der fachpraktischen Arbeit).
  • Formblatt W (Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung).
  • Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen).
  • ggf. Formblatt D (Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehe-/Lebenspartnerin bzw. des Ehe-/Lebenspartners).

Bei Teilzeitmaßnahmen und Fernlehrgängen benötigen Sie folgende Formblätter:

  • Formblatt A (Antrag).
  • ggf. Anlage 3 zu Formblatt A (Zusatzblatt für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger).
  • Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte).
  • Formblatt F (Teilnahmenachweis – wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert).
  • Formblatt M (Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes bzw. der fachpraktischen Arbeit).
  • Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen).


Sie können alle Formblätter im Download-Bereich des AFBGdigital als PDF finden.

Die für Sie zuständige Bewilligungsstelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten durch das Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Bewilligungsstelle können Sie im Rahmen der Antragskonfiguration ermitteln.


Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle.


Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse.


Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.


Sollten Sie während der Fortbildung z. B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Bewilligungsstelle mitteilen.

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