BIS: Suche und Detail

Jägerprüfung

Beschreibung

Grundsätzlich muss jede Person, die die Jagd ausüben möchte, Inhaberin bzw. Inhaber eines Jagdscheins sein. Die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins setzt voraus, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Vollendung des 15. Lebensjahres.
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung.

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Personen, die zur Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis; im Falle des Nichtbestehens wird ein schriftlicher Bescheid ausgestellt.

§ 1 bis 19 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes
(Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW).

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil und findet vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss statt.

Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:

  • Sachgebiet 1: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz.
  • Sachgebiet 2: Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung.
  • Sachgebiet 3: Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen).
  • Sachgebiet 4: Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts sowie des Natur- und Landschaftspflegerechts.

Die Schießprüfung besteht aus dem Büchsenschießen und dem Flintenschießen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen