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Jagderlaubnisse und -verpflichtungen

Beschreibung

Um in Verwaltungsjagdbezirken jagen zu dürfen, müssen Jägerinnen und Jäger beim zuständigen Forstamt entsprechende Jagderlaubnisscheine beantragen. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an jene Jägerinnen und Jäger, die sonst über keine anderen Jagdmöglichkeiten verfügen, also kein eigenes Jagdrevier besitzen, keinen Jagdpachtvertrag haben oder kein Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind.

Gegebenenfalls sind Jagdausübungsberechtigte zur Zahlung einer Jagdsteuer verpflichtet, die sich nach der Höhe der Pacht des Jagdbezirks bzw. nach dem Jagdwert richtet. Da die Steuer nicht mehr in allen Bundesländern erhoben wird, handelt es sich bei ihr um eine sogenannte Bagatellsteuer.

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