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Stiftungsverzeichnis

Beschreibung

Jede Stiftungsbehörde führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit. Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

Die zuständige Behörde für den Betrieb des digitalen Stiftungsverzeichnisses ist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

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