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Hilfe zur Pflege

Beschreibung

Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Diese wird aber nur geleistet, soweit die bzw. der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen – z. B. der Pflegeversicherung – erhält bzw. diese dadurch nicht vollständig gedeckt sind.

§§ 61ff. SGB XII "Hilfe zur Pflege".

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