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Pflegewohngeld

Beschreibung

Das Pflegewohngeld ist ein Aufwendungszuschuss in wenigen Bundesländern zur Finanzierung der Investitionskosten für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen. Es fördert eine leistungsfähige, quantitativ ausreichende und wirtschaftliche Pflegeversorgung und entlastet zugleich Pflegebedürftige ganz oder teilweise davon, den Investitionskostenanteil am Entgelt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen selbst tragen zu müssen.

In einigen Bundesländern wird alternativ eine finanzielle Investitionskostenförderung für ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen gewährt.

Pflegewohngeld können Sie erhalten, wenn Sie wenigstens den Pflegegrad 2 haben und in einer stationären Einrichtung dauerhaft leben (also nicht bei Kurzzeitpflege). Außerdem müssen Sie einen finanziellen Bedarf haben. Dies ist beim Pflegewohngeld der Fall, wenn Sie die Investitionskosten ganz oder teilweise nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.

Bei der Berechnung des Bedarfs wird im Grunde das ganze Vermögen herangezogen. Dies umfasst auch Immobilien, Bargeld oder Guthaben in geringer Höhe. Allerdings bleibt der sogenannte Schonbetrag außen vor.  Der Schonbetrag beträgt für eine Person 10.000 Euro. Wenn Sie mit einem Ehegatten zusammenleben oder in einer Lebenspartnerschaft oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, erhöht sich dieser auf 15.000 Euro. Außerdem bleibt das sogenannten Schonvermögen bei der Berechnung außen vor.

Das Sozialamt berechnet außerdem, ob Ihr Einkommen ausreicht, um die Kosten im Pflegeheim zu decken. Bei dieser Berechnung prüft das Sozialamt, ob es für sie ausreichend ist, wenn die Investitionskosten übernommen werden. Sollte die Übernahme der Investitionskosten ausreichen, gibt es Pflegewohngeld. Sollte Ihr Bedarf größer sein, müssen Sie "Hilfe zur Pflege" beantragen.

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