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Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen

Beschreibung

Wenn ein Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation Abfallsammlungen durchführt (z. B. Alttextilien, Altpapier, Altmetall), muss die Sammlung vorher gegenüber der zuständigen Behörde angezeigt werden. Eine gewerbliche Sammlung ist eine Abfallsammlung, die dem Zweck der Einnahmeerzielung dienen soll. Eine gemeinnützige Sammlung ist eine Abfallsammlung, die von einer steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse getragen wird und der Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen zwecke dient. Die Behördenzuständigkeit für die Anzeige richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.