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Kraftfahrzeugzulassung, -um- und Abmeldung

Beschreibung

In der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung jedes Fahrzeug mit Verwendung im Straßenverkehr bei der zuständigen Zulassungsbehörden (Kfz-Zulassungsstelle) zu melden. Sie vergibt für jedes Fahrzeug ein Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen). Es zeigt den jeweiligen Verwaltungsbezirk und eine Erkennungsnummer an. In der Kfz-Zulassungsstelle ist die Erstzulassung eines Fahrzeugs möglich, aber auch dessen Abmeldung sowie die Ummeldung von Fahrzeugen bei Wechsel des Wohnortes bzw. Änderung des Fahrzeughalters. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland.

Zuständig ist hier die Kreisverwaltung.

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