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Kraftfahrzeugzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung für juristische Personen

Beschreibung

In Deutschland erhalten juristische Personen mit der nächsten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auf zwei Arten Zugang zur digitalen Fahrzeugzulassung (i-Kfz): Zum einen werden die dezentralen i-Kfz-Portale für juristische Personen geöffnet, die über die graphischen Benutzeroberflächen der dezentralen Portale analog zu den Bürgerinnen und Bürgern Zulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vornehmen können. Zum anderen wird für Unternehmen mit dem Geschäftsziel im Bereich Zulassungen (sog. Großkunden), welche eine hohe Anzahl von Vorgängen (Massenvorgänge) über eine XKfz-Schnittstelle bundesweit abwickeln, eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt, welche die XKfz-Anträge an die zuständigen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet verteilt. Großkunden müssen sich dafür beim KBA registrieren und gewisse Voraussetzungen erfüllen.