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Auskunftspflichten nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Beschreibung

Die Betreibenden von Industrieanlagen, die unter die europäische Richtlinie über Industrieemissionen fallen, sind verpflichtet, jährlich eine Ergebniszusammenfassung der Emissionsüberwachung und sonstiger Daten, die zur Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen erforderlich sind, vorzulegen. Die Basis der Auskunftspflicht für Industrieanlagen bildet der Emissionsjahresbericht, Ergebnisse aus anderen Emissionsmessungen sowie die Anlagenüberwachung. Diese Werte stellen die Grundlage für eine Überprüfung der Genehmigungsanforderungen dar. Unabhängig davon sind in der Regel jährlich weitere Daten vorzulegen, welche die Genehmigungskonformität belegen können.