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Dienstleistungsinformationen
Ausschankgenehmigung (einmalige Gestattung)
Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus einem besonderen Anlass (Straßenfest, Sportveranstaltung, Pfarrfest, etc.) der Betrieb eines Gaststättenbetriebes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Veranstaltungstag 40,00 Euro.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Ordnungsamt und Einwohnerwesen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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