Amtsblatt

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Das Amtsblatt ist das offizielle Publikationsorgan der Stadt Wesseling. Es enthält alle Satzungen, Verordnungen, Mitteilungen, Tagesordnungen, Pläne, Änderungen oder Ausschreibungen, die von Rechts wegen öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Es erscheint bei Bedarf.

Gemäß § 22 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling wird das „Amtsblatt der Stadt Wesseling“ im Werbekurier veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung durch Bereitstellung im Internet auf der Internetseite der Stadt Wesseling (www.wesseling.de). Darüber hinaus kann das „Amtsblatt der Stadt Wesseling“ im Rathaus und an sonstigen Auslagestellen kostenlos abgeholt werden.

Sie können das Amtsblatt in Druckform oder in elektronischer Form (kostenpflichtig) abonnieren. Wenden Sie sich hierfür bitte, unter Angabe Ihres Namens, Adressdaten und Ihrer E-Mail-Adresse an die Mitarbeiter/innen des Ratsbüros.

Hauptsatzung der Stadt Wesseling

Jahresabo Amtsblatt der Stadt Wesseling

in Druckform oder elektronischer Form = 18,00 Euro

Zuständige Einrichtung

  • Ratsbüro
      • Alfons-Müller-Platz
      • 50389 Wesseling