Beglaubigte Abschrift / Urkunde

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Dienstleistungsinformationen

Beglaubigte Abschrift / Urkunde

Beim Standesamt kann die Ausstellung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift angefordert werden. Nutzen Sie hierfür einfach das entsprechende Online-Formular in unserem digitalen Rathaus.

Personenstandsurkunden

  • Geburtsurkunde
  • INTERNATIONALE Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • INTERNATIONALE Eheurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Beglaubigte Abschriften

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsregister

Personenstandsurkunde
10,00 €

internationale Personenstandsurkunde
10,00 €

jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Personenstandsurkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
die Hälfte der jeweiligen Gebühr

Beglaubigte Abschrift
10,00 €

Namensführung der Ehegatten nach deutschem Recht

Grundsätzlich sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.

Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens voranstellen oder anfügen.

Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein Widerruf der Erklärung ist möglich. Wird kein Ehename bestimmt, so führen die Ehegatten den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter.

Die Bestimmung des Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.

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