Suche
Dienstleistungsinformationen
Elternbeiträge
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern / Personensorgeberechtigten. Nach Abgabe der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" und geeigneter Einkommensnachweise wird der Elternbeitrag festgesetzt.
Wird die Erklärung nicht abgegeben und / oder kein Nachweis erbracht, wird der höchste Beitrag festgesetzt.
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen und Liegenschaften
- Kommunale Abgaben
-
- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
-