Fischereischein
Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung ist das Bestehen der Fischerprüfung.
Seit dem 01.07.2026 wird der Fischereischein im Rahmen des landesweiten digitalen Fischereischeinwesens ausgestellt. Der Fischereischein wird einmalig auf Lebenszeit erteilt. Die Gültigkeit ergibt sich – wie bisher – durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre.
Online-Antrag
Der Fischereischein kann bequem online beantragt werden.
- Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Ersterteilung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
Verlängerung der Gültigkeit
- Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
Umtausch alter Fischereischeine
Vor dem 01.07.2026 ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
Der neue Fischereischein besteht aus
- einer fälschungssicheren Scheckkarte mit NFC-Chip sowie
- einem digitalen Zertifikat für das Smartphone.
Der Fischereischein wird bundesweit anerkannt.
Kinder und Jugendliche
Seit dem 01.07.2026 entfällt der Jugendfischereischein.
- Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
- Ab 12 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung kann ein regulärer Fischereischein ausgestellt werden.
Der Antrag kann:
- online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder
- persönlich im Bürgeramt der Stadt Wesseling gestellt werden.
Die Bearbeitung erfolgt über die landesweite Leitstelle für Fischereischeinwesen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach der zu entrichtenden Fischereiabgabe.
Leistung Online-Antrag Antrag im Bürgeramt Digitalisierung / erstmalige Ausstellung des Fischereischeins (Lebenszeitkarte) 18,00 € 30,00 € Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr 14,00 € 22,00 € Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre 42,00 € 50,00 € Ausländerfischereischein (1 Jahr) 20,00 € 32,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgeramt
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- Straße: Alfons-Müller-Platz Hausnummer:
- PLZ: 50389 Ort: Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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Bürgeramt (Kopie 1)