Fischereischein

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Dienstleistungsinformationen

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber/ Inhaberin eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.

Fischereischeine für Erwachsene können für die Gültigkeitsdauer von einem bzw. fünf Jahren ausgestellt werden.

Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.

  • Bundespersonalausweis oder Pass (bei Erstausstellung)
  • Prüfungszeugnis zur Erlangung eines Fischereischeines oder der bisherige Fischereischein
  • Neuausstellung: aktuelles Lichtbild
  • Verlängerung: Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein, ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Lichtbild vorgelegt werden muss. 

Jahresfischereischein
16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein
48,00 Euro

Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

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