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Dienstleistungsinformationen
Führerschein - Wiedererteilung
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.
Die Beantragung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach Entziehung/Verzicht) erfolgt im Bürgeramt, frühestens 3 Monate vor Ablauf der festgelegten Sperre.
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches aktuelles Lichtbild
- (polizeiliches) Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Die Sehtestbescheinigung und das augenärztliche Gutachten dürfen maximal zwei Jahre alt sein.
Das ärztliche Zeugnis und die Leistungsuntersuchung dürfen maximal ein Jahr alt sein.
Der Antrag kostet 123,00 €, das Führungszeugnis 13,00 €.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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