Führerschein - Wiedererteilung

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Dienstleistungsinformationen

Führerschein - Wiedererteilung

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.

Die Beantragung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach Entziehung/Verzicht) erfolgt im Bürgeramt, frühestens 3 Monate vor Ablauf der festgelegten Sperre.

  • Personalausweis oder Pass
  • ein biometrisches aktuelles Lichtbild 
  • (polizeiliches) Führungszeugnis
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Sehtestbescheinigung

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
  • Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
  • Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)

Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)

Die Sehtestbescheinigung und das augenärztliche Gutachten dürfen maximal zwei Jahre alt sein.

Das ärztliche Zeugnis und die Leistungsuntersuchung dürfen maximal ein Jahr alt sein.

Der Antrag kostet 123,00 €, das Führungszeugnis 13,00 €.

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