Gewerbemeldung - Reisegewerbe

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbemeldung - Reisegewerbe

Um ein Reisegewerbe ausüben zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft;
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht;
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Beantragt wird die Reisegewerbekarte bei der Hauptwohnsitzgemeinde des Gewerbetreibenden. Sie gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.

Bei der Gewerbestelle muss zudem folgendes angezeigt werden:

  • der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes,
  • die Änderung des Inhalts eines Gewerbes,
  • die Verlegung des Betriebes innerhalb von Wesseling,
  • der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes.
  • Antragsformular Reisegewerbekarte;
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis;
  • Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern);
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages, bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen;
  • Erlaubniserteilung (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten);
  • Nachweise über Eintrag in der Handwerkskammer (bei Handwerk).

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 350,00 Euro.

Gewerbemeldungen haben zeitnahe zu erfolgen. Die Gewerbemeldung kann persönlich vorgenommen oder mit ausgefüllten und unterschriebenen Gewerbemeldeformular per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.

Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, hierbei bitte beide Pässe/Personalausweise (des Anmeldenden und des Bevollmächtigten) mitbringen.

Zwecks Abstimmung der Zulässigkeit Ihres gewerblichen Standortes, werden Sie gebeten, sich mit der Bauaufsicht der Stadt Wesseling, Telefon: 02236/701-353, -450 oder -451, in Verbindung zu setzen.

Infos rund um die gewerbliche Tätigkeit erteilt auch die Industrie- und Handelskammer

IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln

Tel.: +49 221 / 16400
www.ihk-koeln.de

Zuständige Einrichtung