Geburten

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Geburten

Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde; somit ist das Wesselinger Standesamt für alle Geburtsbeurkundungen in Wesseling zuständig.

Grundsätzlich wird die Geburt eines Kindes seitens der Geburtsklinik dem Standesamt angezeigt.

Ist Ihr Kind/Ihre Kinder nicht in einem Krankenhaus geboren, so ist die Geburt ist innerhalb einer Frist von einer Woche durch Sie selbst beim Standesamt anzuzeigen.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit den nachfolgenden Unterlagen dem Standesamt vorlegen müssen.

Notwendige Unterlagen, wenn...

die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Ausweis- oder Passkopien beider Elternteile (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei
  • Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

die Mutter ledig ist:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
  • eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge

die Mutter geschieden ist:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei
  • Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Nachweis über die Scheidung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • eventuell Nachweis über eine Namensänderung der Mutter
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
  • eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge

die Mutter noch verheiratet ist:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei
  • Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Geburtsurkunden beider Eheleute
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Solange die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden ist, ist der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes. 

Sofern der tatsächliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, benötigen wir zusätzlich:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunde des tatsächlichen Vaters
  • Nachweis über die beantragte Scheidung bei Gericht
  • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft 
    (mit persönlicher Zustimmung des Ehemannes der Mutter)

Der tatsächliche Vater kann erst in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.

die Vaterschaft beim Standesamt anerkannt werden soll:

Für den Termin beim Standesamt benötigen wir neben den bereits genannten Dokumenten für die Mutter vom Vater zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde

Soll die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes anerkannt werden, bringen Sie bitte auch den Mutterpass mit.

Sofern Sie die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorge gleichzeitig erklären wollen, ist dies nur beim Jugendamt oder Notar möglich.

Geburtsurkunde
10,00 €

internationale Geburtsurkunde
10,00 €

Für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
die Hälfte der jeweiligen Gebühr

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
10,00 €

Zuständige Einrichtungen