Gewerbemeldung

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbemeldung

Gewerbemeldungen können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erledigen. Das Angebot finden Sie unter Downloads & Links.

Bei der Gewerbestelle muss folgendes angezeigt werden:

  • der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes
  • die Änderung des Inhalts eines Gewerbes
  • die Verlegung des Betriebes innerhalb von Wesseling
  • der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

  • Gewerbemeldeformular
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages, bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
  • Erlaubniserteilung (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
  • Nachweise über Eintrag in der Handwerkskammer (bei Handwerk),
  • Mietvertrag über die Gewerberäumlichkeiten.
  • Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26,00 €
  • juristische Personen: 33,00 Euro (jede weitere geschäftsführende Personen: 13,00 Euro)
  • Ersatzbescheinigungen: 15,00 Euro
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (für juristische Personen): 13,00 Euro

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Gewerbemeldungen haben zeitnahe zu erfolgen. 

Gewerbemeldungen haben zeitnahe zu erfolgen. Die Gewerbemeldung kann persönlich vorgenommen oder mit ausgefüllten und unterschriebenen Gewerbemeldeformular per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.

Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, hierbei bitte beide Pässe/Personalausweise (des Anmeldenden und des Bevollmächtigten) mitbringen.

Zwecks Abstimmung der Zulässigkeit Ihres gewerblichen Standortes, werden Sie gebeten, sich mit der Bauaufsicht der Stadt Wesseling, Telefon: 02236/701-353, 450 oder 451, in Verbindung zu setzen.

Infos rund um die gewerbliche Tätigkeit erteilt auch die Industrie- und Handelskammer:

IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln

Tel.: 0221/16400
www.ihk-koeln.de

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