Grundstücksbebauung / Grundstücksnutzung
Beschreibung
Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder einer Nutzungsänderung richtet sich danach, ob diese(s)
- im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (§ 30 BauGB),
- im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (§ 33 BauGB),
- im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder
- im Außenbereich (§ 35 BauGB) realisiert werden soll.
Der Bereich Stadtplanung informiert Sie gerne darüber, welche Rechtsgrundlage für ein Vorhaben relevant ist. Darüber hinaus stehen Ihnen das Planungsinformations- und Beteiligungssystem und der Stadtplandienst für Auskunftszwecke zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Stadtentwicklung
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- Straße: Alfons-Müller-Platz Hausnummer:
- PLZ: 50389 Ort: Wesseling
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Amt für Stadtentwicklung (Kopie 1)