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Dienstleistungsinformationen
Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter
Einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens nicht helfen kann.
Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Lebenslagen.
Zuständige Einrichtung
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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