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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Wesseling gemäß dem Gewerbesteuergesetz von Gewerbebetrieben erhoben. Grundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser dient zur Festsetzung des Steuermessbetrages durch das zuständige Finanzamt.

Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Wesseling festgelegt und jährlich in der Haushaltssatzung bekanntgemacht. Aus dem Hebesatz und dem Messbetrag ergibt sich die Gewerbesteuer.

Die An- und Abmeldung eines Gewerbes erfolgt beim Fachbereich "Sicherheit und Ordnung". Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.

Zuständige Einrichtungen