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Hundesteuer
Beschreibung
Die Hundesteuer wird gemäß der Hundesteuersatzung von Hundehaltern erhoben.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie deren Rasse und ist in der Hundesteuersatzung festgelegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden.
Die An- oder Abmeldung eines Hundes ist bei der zuständigen Sachbearbeiterin möglich. Bei der Abmeldung ist die Hundemarke abzugeben. Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kommunale Abgaben
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- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
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- Amt für Finanzen und Liegenschaften