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Hausnummerierung

Beschreibung

Die Hausnummerierung dient der Adressierung, der Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes innerhalb des Stadtgebietes Wesseling. Grundlage für die Nummerierung ist das Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW).

Die Vergabe von Hausnummern (und evtl. von ergänzenden Buchstaben) und deren Änderung erfolgt ausschließlich durch die Stadt Wesseling.

Wenn für neue Gebäude auf einem bisher unbebauten Grundstück eine Baugenehmigung oder wenn für ein bereits bebautes Grundstück eine weitere Baugenehmigung beantragt wird, erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch die Zuteilung einer (weiteren) Hausnummer, gegebenenfalls mit ergänzendem Buchstaben.

Wenn ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt werden soll, ist in der Regel keine Neuvergabe von Hausnummern erforderlich.

Vorzulegen ist ein Lageplan.

Zuständige Einrichtungen