Kinderreisepass

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Dienstleistungsinformationen

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird für ein Jahr ausgestellt.

  • Personalausweise oder Pässe der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte
  • Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern
  • ggfs. Zustimmungserklärung für die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
  • ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ledigen Müttern
  • bisheriger Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes mit hellem Hintergrund

Beantragung eines Kinderreisepasses
13,00 Euro

Die persönliche Vorsprache des Kindes ist bei der Beantragung des Kinderreisepasses zwingend erforderlich.

Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich und erfolgt durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten. 

Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, so ist ein entsprechender Nachweis (rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtserklärung o. ä.) im Original vorzulegen.

Ledige Mütter benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt vom Geburtsjugendamt des Kindes.

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