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Dienstleistungsinformationen
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird für ein Jahr ausgestellt.
- Personalausweise oder Pässe der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte
- Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern
- ggfs. Zustimmungserklärung für die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
- ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ledigen Müttern
- bisheriger Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes mit hellem Hintergrund
Beantragung eines Kinderreisepasses
13,00 Euro
Die persönliche Vorsprache des Kindes ist bei der Beantragung des Kinderreisepasses zwingend erforderlich.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich und erfolgt durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.
Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, so ist ein entsprechender Nachweis (rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtserklärung o. ä.) im Original vorzulegen.
Ledige Mütter benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt vom Geburtsjugendamt des Kindes.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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