Kindertagespflege

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Dienstleistungsinformationen

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld oder angemieteten Räumlichkeiten.

Die rechtlichen Ansprüche an die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sind in den letzten Jahren stark angehoben worden, um ein gleichwertiges Betreuungsangebot zu den institutionellen Kindertageseinrichtungen (Kitas) gewährleisten zu können. Der familienähnliche Charakter der Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson ist passgenau auf die Bedürfnisse der Kleinsten (U3) nach sicherer Bindung, Übersichtlichkeit und Nähe abgestimmt. 

Die Kindertagespflege ist eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Unsere qualifizierten und überprüften Kindertagepflegepersonen bieten ein individuelles Angebot der Betreuung für Kinder mit oder ohne Behinderungen. Die Kindertagespflegepersonen werden durch die Fachberatungen kontinuierlich begleitet und beraten.

Kindertagespflege für Ihr Kind

  • Fortlaufende Beratung zu Themen in der Kindertagespflege durch die Fachberatung
  • Vermittlungsvorschläge von kompetenten Kindertagespflegepersonen über die Fachberatung Kindertagespflege
  • Voraussetzung für einen Betreuungsplatz in Wesseling:
    a.) Hauptwohnsitz in Wesseling
    b.) Benötigung von Betreuung für mehr als 15 Stunden in der Woche
        (max. 45 Stunden)
  • Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Vollendung des ersten Lebensjahres
  • Elternbeiträge für die Kindertagespflege in Höhe mit den Elternbeiträgen in Kitas gleichzusetzten
  • Elternbeiträge gemäß dem Familieneinkommen und der Betreuungsdauer

Kindertagespflegeperson werden

  • Fortlaufende Beratung durch Fachberatungen ab Qualifikationsbeginn
  • Kostenübernahme von 2000 Euro für den QHB Kurs
    (angeboten von externen Trägern)
  • Unterstützung bei Belegung der Plätze durch Vermittlungsservice der Stadt Wesseling
  • Regelmäßige Geldleistung des Jugendamtes für die Kindertagespflegepersonen je Betreuungsstunde und Kind
  • Komplette Kostenübernahme der Unfallversicherung + hälftige Übernahme angemessener Renten- Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kostenlose Fortbildungsangebote durch die Stadt Wesseling
  • Austauschmöglichkeiten mit anderen Wesselinger Kindertagespflegepersonen durch regelmäßige Kindertagespflegetreffen

Wer seinen Hauptwohnsitz in Wesseling und nachweislich einen Betreuungsbedarf von mehr als fünfzehn Stunden in der Woche (max. 45 Stunden) hat, kann eine Kindertagespflegestelle vermittelt und finanziert bekommen. Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Für die Betreuungsplätze zahlen Eltern Beiträge, die nach Einkommen und Betreuungsdauer gestaffelt sind. Der Kindertagespflegedienst der Stadt Wesseling steht unterstützend und beratend zur Seite.

Zuständige Einrichtung