Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Dienstleistungsinformationen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

  • dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
  • dem Gesetz über die Sozialhilfe, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)