Mahnung

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Dienstleistungsinformationen

Mahnung

Mahnungen werden ca. alle 4 Wochen erstellt. Auf den Mahnungen ist vermerkt, bis zu welchen Terminen Zahlungseingänge berücksichtigt worden sind. Spätere Einzahlungen sind nicht berücksichtigt, so dass unter Umständen eine Mahnung erfolgt, obwohl die Forderung beglichen wurde.

Anträge auf Stundungen (Zahlungsaufschub, Ratenzahlung) sind an die jeweiligen Fachdienststellen zu richten.

Das Personal der Stadtkasse beantwortet Ihnen gerne Fragen die Sie zum Thema "Mahnungen" haben.