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Melderegisterauskunft
Beschreibung
Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen (§ 44 Bundesmeldegesetz).
Einfache Meldeauskunft
Die Meldebehörde darf Auskünfte erteilen über:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Der Online-Dienst "d-NRW AöR" (Anstalt öffentlichen Rechts) stellt diese "einfache Melderegisterauskunft" online zur Verfügung.
Erweiterte Meldeauskunft
Werden weitere Daten erwünscht, so muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Ob ein solches Interesse vorliegt, entscheidet die Meldebehörde.
Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Sie haben die Möglichkeit, Ihrer Anfrage einen Verrechnungsscheck beizufügen oder den entsprechenden Betrag auf das Konto der Stadtkasse Wesseling bei der Kreissparkasse Köln
IBAN DE18 3705 0299 0132 0000 17
BIC COKSDE33
zu überweisen.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck neben dem Hinweis "Melderegisterauskunft" zusätzlich den Namen der gesuchten Person an.
einfache Meldeauskunft
je Name 11,00 Euro
erweiterte Meldeauskunft
je Name 15,00 Euro
Archivauskunft
je Name 10,00 bis 30,00 Euro (je nach Ermittlungsaufwand)
örtliche Ermittlung
je Name 20,00 bis 45,00 Euro (nach Lage des Einzelfalls)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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