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Melderegisterauskunft

Beschreibung

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen (§ 44 Bundesmeldegesetz).

Einfache Meldeauskunft

Die Meldebehörde darf Auskünfte erteilen über:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Der Online-Dienst "d-NRW AöR" (Anstalt öffentlichen Rechts) stellt diese "einfache Melderegisterauskunft" online zur Verfügung.

Erweiterte Meldeauskunft

Werden weitere Daten erwünscht, so muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Ob ein solches Interesse vorliegt, entscheidet die Meldebehörde.

Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Sie haben die Möglichkeit, Ihrer Anfrage einen Verrechnungsscheck beizufügen oder den entsprechenden Betrag auf das Konto der Stadtkasse Wesseling bei der Kreissparkasse Köln

IBAN DE18 3705 0299 0132 0000 17

BIC COKSDE33

zu überweisen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck neben dem Hinweis "Melderegisterauskunft" zusätzlich den Namen der gesuchten Person an.

einfache Meldeauskunft
je Name 11,00 Euro

erweiterte Meldeauskunft
je Name 15,00 Euro

Archivauskunft
je Name 10,00 bis 30,00 Euro (je nach Ermittlungsaufwand)

örtliche Ermittlung
je Name 20,00 bis 45,00 Euro (nach Lage des Einzelfalls)

Zuständige Einrichtungen