Namensänderung

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Namensänderung

Beim Standesamt sind unterschiedliche namensrechtliche Erklärungen möglich.

Eingebürgerte, Vertriebene, Spätaussiedler, u.a.

Für bestimmte Personengruppen besteht die Möglichkeit, die derzeit geführten Namen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) an das deutsche Recht anzugleichen.

Nicht alle gewünschten Namensänderungen können beim Standesamt vorgenommen werden. In einigen Fällen besteht dann jedoch noch die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

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