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Obdachlosenunterkünfte

Beschreibung

Droht der Verlust der Wohnung, kann die Stadt Wesseling mit verschiedenen Maßnahmen helfen. Neben der Zuweisung eines Wohnplatzes in einer städtischen Obdachlosenunterkunft kann unter bestimmten Vorraussetzungen (bezug der Leistungen nach dem SGB XII) auch die Übernahme von Mietschulden in Frage kommen.

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