Sondernutzung von Straßen

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Dienstleistungsinformationen

Sondernutzung von Straßen

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Sondernutzungen sind insbesondere:

  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
  • Aufstellung von Verkaufsständern/Verkaufsauslagen
  • Aufstellung von Werbe- und Informationsständen
  • Anbringung von Plakaten
  • Aufstellung von Containern, Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Baumaschine

Die Erlaubnis kann formlos oder mit dem entsprechenden Antragsformular beantragt werden.

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