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Dienstleistungsinformationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Wesseling bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Sie können dies über unser Serviceportal beantragen.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen und Liegenschaften
- Kommunale Abgaben
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- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
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