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Dienstleistungsinformationen
Unterhaltsvorschuss
Minderjährige Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und für die der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht regelmäßig nachkommt, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten. Dies gilt auch für Kinder, bei denen ein Elternteil verstorben ist.
Zuständige Einrichtung
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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