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Unterhaltsheranziehung

Beschreibung

Heranziehung von unterhaltspflichtigen Angehörigen, wenn Unterhaltsvorschüsse oder Sozialhilfe gewährt werden. Eine Heranziehung zu Unterhaltsleistungen erfolgt im Rahmen der Leistungsfähigkeit entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einzelfallprüfung).

Zuständige Einrichtungen