Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Heranziehung von unterhaltspflichtigen Angehörigen, wenn Unterhaltsvorschüsse oder Sozialhilfe gewährt werden. Eine Heranziehung zu Unterhaltsleistungen erfolgt im Rahmen der Leistungsfähigkeit entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einzelfallprüfung).
Zuständige Einrichtungen
-
Amt für Soziales und Wohnen
-
- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
-