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Dienstleistungsinformationen
Unterhaltsheranziehung
Heranziehung von unterhaltspflichtigen Angehörigen, wenn Unterhaltsvorschüsse oder Sozialhilfe gewährt werden. Eine Heranziehung zu Unterhaltsleistungen erfolgt im Rahmen der Leistungsfähigkeit entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einzelfallprüfung).
Zuständige Einrichtung
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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