Vaterschaftsanerkennung

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Dienstleistungsinformationen

Vaterschaftsanerkennung

Sofern die Mutter nicht verheiratet ist, so kann der Vater dennoch in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Voraussetzung für die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung ist eine persönliche Vorsprache der Eltern beim Standesamt.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes, bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich. Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.

Sofern neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden soll, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Wesseling.

Zuständige Einrichtung