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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer wird für

  • Unterhaltungs- und Spielgeräte in Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • gewerblich durchgeführte Tanzveranstaltungen und öffentliche Darbietungen ähnlicher Art

von der Stadt Wesseling erhoben.

In der Vergnügungssteuersatzung ist die Höhe und Staffelung der Abgabe festgelegt. Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.

Zuständige Einrichtungen