Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
Beschreibung
Aufgrund eines dauerhaft sehr hohen Aufkommens an Wohngeldanträgen nimmt die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich mehr Zeit in Anspruch als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.
Sie können die Wohngeldstelle unterstützen, indem Sie bereits mit Antragstellung alle relevanten Unterlagen beifügen, z.B. Mietvertrag, Vermieterbescheinigung, vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, ALG I- oder Krankengeldnachweise usw.
Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld beantragen:
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Eine Antragstellung ist online und schriftlich mit Antragsformular möglich.
Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen. Anschließend kann ein Online-Antrag gestellt werden. Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt Wesseling stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern, wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden. Ein Wohngeldanspruch beginnt grundsätzlich erst dann, wenn die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingegangen sind.
Die Berechnung eines eventuellen Wohngeldanspruchs erfolgt unverbindlich und kann lediglich einen ersten Anhaltspunkt für einen möglichen Anspruch darstellen. Aus diesem Grund wird Ihnen empfohlen, mit der Wohngeldstelle zwecks Vereinbarung einer Beratung Kontakt aufzunehmen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Soziales und Wohnen
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- Straße: Alfons-Müller-Platz Hausnummer:
- PLZ: 50389 Ort: Wesseling
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Amt für Soziales und Wohnen (Kopie 1)