Wohngeld und Lastenzuschuss

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Wohngeld und Lastenzuschuss

Wohngeld online beantragen:

Es ist weiterhin möglich, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag für Wohngeld entweder digital oder schriftlich zu stellen.

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Online-Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

 

Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Auf Wohngeld besteht Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt.

Um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern, wird Wohngeld gewährt. Dabei wird zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer und einem sog. Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung unterschieden. Ein Wohngeldanspruch beginnt grundsätzlich erst dann, wenn die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingegangen sind.

Die Berechnung eines eventuellen Wohngeldanspruchs erfolgt unverbindlich und kann lediglich einen ersten Anhaltspunkt für einen möglichen Anspruch darstellen. Aus diesem Grund wird Ihnen empfohlen, mit der Wohngeldstelle zwecks Vereinbarung einer Beratung Kontakt aufzunehmen.