Vorläufiger Bundespersonalausweis

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Dienstleistungsinformationen

Vorläufiger Bundespersonalausweis

In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Der Ausweis besitzt eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten. Er wird sofort ausgehändigt.

  • bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    Falls beides nicht vorhanden ist, wird die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, akzeptiert.
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund           Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen - "Ausweisautomat" 
  • 10,00 Euro

Zuständige Einrichtung