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Dienstleistungsinformationen
Vorläufiger Bundespersonalausweis
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweis besitzt eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten. Er wird sofort ausgehändigt.
- bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass
Falls beides nicht vorhanden ist, wird die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, akzeptiert. - ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen - "Ausweisautomat"
- 10,00 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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