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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen können nur von einem berechtigten Personenkreis bezogen werden. Nur wer einen Wohnberechtigungsschein vorlegt, kann eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen.
Anhand der Familiengröße und den vorhandenen Einkommen wird geprüft, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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