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Dienstleistungsinformationen
Wohnberechtigungsschein
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen können nur von einem berechtigten Personenkreis bezogen werden. Nur wer einen Wohnberechtigungsschein vorlegt, kann eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen.
Anhand der Familiengröße und den vorhandenen Einkommen wird geprüft, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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