Beglaubigungen
Beschreibung
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten
(bestätigt wird nur das Übereinstimmen von Kopie und Original, nicht der Inhalt)
Amtlich beglaubigt werden Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. von Schriftstücken, die
- von einer Behörde ausgestellt worden sind,
- zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder
- bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Ausnahmen - amtliche Beglaubigung einer Kopie ist nicht möglich bei
- Notariellen Urkunden
- Urteilen und Beschlüssen von Gerichten
- Inländischen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden), sie bleiben dem Standesbeamten vorbehalten
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Die Unterschrift muss persönlich bei der Meldebehörde geleistet werden. Der Personalausweis ist zu Prüfzwecken zwingend vorzulegen.
Amtliche Beglaubigung erfolgen nach den §§ 33, 34 VwVfG.
- Originaldokument und Kopie
Bei Unterschriftsbeglaubigung:
- Personalausweis zur Identifizierung der Person
- persönliches Erscheinen ist Pflicht
- Unterschrift muss vor den Augen des Mitarbeitenden geleistet werden
- Beglaubigung 4,50 €
- Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 €
- bar
- EC-Karte