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Änderung Fahrzeugschein

Beschreibung

Falls Sie im Besitz eines Privat-Kfz sind, besteht die Verpflichtung, den Fahrzeugschein ändern zu lassen. Wenn Sie innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umziehen, können Sie diese Änderung bei uns erledigen.

Wenn Sie von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises zugezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises, neu anmelden (Tel. 02271/83-0).

 

 

  • 10,80 €

Zuständige Einrichtungen