Unterhaltsheranziehung (Kopie 1)
Beschreibung
Heranziehung von unterhaltspflichtigen Angehörigen, wenn Unterhaltsvorschüsse oder Sozialhilfe gewährt werden. Eine Heranziehung zu Unterhaltsleistungen erfolgt im Rahmen der Leistungsfähigkeit entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einzelfallprüfung).