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SEPA-Verfahren
Beschreibung
Die SEPA-Verordnung stellt sicher, dass ein vor dem 01.04.2014 gültiges Mandat (hier: gleichbedeutend mit der heutigen Einzugsermächtigung) eines Zahlungsempfängers (hier: Stadt) zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften auch nach dem 01.02.2014 gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Bank / Sparkasse) gilt, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen wiederkehrenden Lastschriften gemäß SEPA-Verordnung auszuführen, sofern keine nationalen Rechtsvorschriften oder Kundenvereinbarungen über die weitere Gültigkeit der Lastschriftmandate existieren.
In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zahlungsdienstleister sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können. Die Verwendung bereits heute erteilter Einzugsermächtigungen im neuen europäischen Lastschriftverfahren ist also gesichert.